Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko, Beteiligung an Unternehmen und Geschäftsführertätigkeiten, halten und verwalten von Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft kann andere Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweignieder¬lassungen errichten oder sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie deren Geschäfte führen.