Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Nutzfahrzeugen (Monats- und Tagesmieten), Mietfahrzeugmanagement, Vermittlung von Leasing-Verträgen, Fuhrparkmanagement nebst damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ferner Übernahme von Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben für den Fuhrpark anderer Personen und Unternehmen, sowie die kurz-, mittel- und langfristige Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere von Nutzfahrzeugen wie z.B. Lastkraftfahrzeugen