Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Gründung, Halten, Verwaltung, Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Konzernsteuerung und -verwaltung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.