Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften auch unter Übernahme
der persönlichen Haftung, die Unternehmens-, Strategie-, Personal-, Digitalisierungs-,
Sanierungs- und Marketingberatung und deren Durchführung als Dienstleistung
sowie die Unternehmensbewertung.