Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden.