Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von kleinen und mittelständigen Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energie, Beratung von Kommunen auf dem Gebiet der kommunalen Wärmeplanung. Diese Beratung erfolgt über ein Partnernetzwerk von unterschiedlich spezialisierten Ingenieur- und Plaungsgesellschaften.