Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens. An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien aller Art, Projektierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Planen und Vergeben von Aufträgen für schlüssel-fertiges Bauen und für Sanierung. Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art. Erwerb und Verwaltung von Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie Übernahme der Geschäftsführung bei derartigen Gesellschaften.