Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-Beteiligung an anderen Unternehmen als Holdinggesellschaft und die Verwaltung eigenen Vermögens
-verwaltende Tätigkeiten, im Bereich der allgemeinen Verwaltungsaufgaben und des Gebäudes/Fahrzeugs- und/oder Facility Managements, für andere Unternehmen und Gesellschaften übernehmen.
-im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.