Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die mittelbare oder unmittelbare
Beteiligung an Private Equity Fonds in der Rechtsform Personengesellschaften und an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften
sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.