Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Einrichtung für gemeinschaftliches Wohnen, in denen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen neben der Wohnraumüberlassung ambulante Leistungen der Pflege und/oder der Betreuung und Assistenz in Anspruch nehmen.