Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, der Handel sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung.