| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft -übertragende Gesellschaft- hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2000/05.04.2001 den Teilbetrieb Automotive durch Übertragung der in dem Vertrag bezeichneten Vermögensteile als Gesamtheit auf die AVL Zöllner GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3784 KI) -übernehmende Gesellschaft- unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft im Wege der nichtverhältniswahrenden Abspaltung übertragen. Die Gesellschafterversammlung hat dem Spaltungs- und Übernahmevertrag am 04.12.2000 und am 05.04.2001 zugestimmt. Die Gesellschaft hat auf Grund von Spaltungsplänen und Ausgliederungsbeschlüssen vom 19.12.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG jeweils gegen Gewährung von Anteilen übertragen, im Einzelnen
- den Betriebsteil Signal (Vertrieb, Produktmanagement, Entwicklung, Auftragsabwicklung) auf die Zöllner Signal GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 9618 KI), sowie
- den Betriebsteil System (Produktion, Einkauf, Materialwirtschaft, Service) auf die Zöllner System GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 9700 KI). |
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