Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fachbetrieb Schlosserei und Metallbau, in welchem insbesondere Stahl, Aluminium und Edelstahl bearbeitet wird, sowie der Im- und Export nebst An- und Verkauf von Stahl, Aluminium und Edelstahl sowie Bausanierungen aller Art und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten