Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung und Veräußerung, Erwerb und Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie Halten und Verwalten von sonstigem Vermögen