Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen für Apotheken, insbesondere auch die Erstellung von Dekorationen und die Herausgabe von Werbemitteln. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Die Vermittlung von Waren- und Dienstleistungsangeboten für Apotheken. Die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, einschließlich der Herausgabe entsprechender Materialien. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern. Sie kann, soweit dies dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dient und ihn fördert, andere Unternehmen neu errichten sowie bestehende Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben. Desgleichen ist ihr gestattet, andere Unternehmen zu pachten und/oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.