Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Finanzprodukten soweit diese nicht nach dem KWG erlaubnispflichtig sind und Versicherungen (erlaubnispflichtig nach § 34d Abs. 1 GewO); die Vermittlung von Kundenkontakten/Leads; das Erbringen von Marketingdienstleistungen; das Erbringen von Schulungen/Coaching unter anderem im Bereich Finanzcoaching, Persönlichkeitsentwicklung sowie weitere damit zusammenhängende Leistungen.