Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Programmierung, Wartung und Betrieb von Software, Web- und Mobilanwendungen und weitere Technologien, inkl. Anwenderschulung, Handel mit Hard- und Software sowie IT-Administration für die Versicherungswirtschaft. Das Unternehmen betreibt Wirtschaftsberatung auf dem Gebiet des IT-Wesens. Diese Tätigkeit bleibt auf behördlich nicht genehmigungspflichtige Geschäfte beschränkt.