Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und - soweit keine genehmigungspflichtige
Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen - der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen in und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von anderem eigenem Vermögen einschließlich der Erbringung von Diensten aller Art, insbesondere Management und Beratungsdienstleitungen.