Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung von Rezepturen für Spirituosen, insbesondere für Gin, deren Produktion durch Dritte, deren Vermarktung und allen damit zusammenhängenden Geschäften ist.