Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie die allgemeine Vermögensverwaltung nebst der Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.