Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Für Geschäfte mit der Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
alle Dienstleistungen rund um das Taxigewerbe, insbesondere
a) Schulung und Weiterbildung des Personals,
b)Erstellung und Bereitstellung und der Verkauf von Schulungs- und Informationsmaterial