Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreier Handel mit Informationen und erlaubnisfreie Dienstleistungen in Bezug auf vorselektierte Aktienkäufe sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keinen Handel und erbringt keine Dienstleistungen, die nach § 32 i. V. m. § 43 Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind