Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Handelsgeschäfts unter anderem zum Handel mit Babyartikeln, Kinderartikeln und Artikeln des täglichen Bedarfs, soweit nicht erlaubnispflichtig, über verschiedene Vertriebswege wie z.B. Online-Handel oder stationärer Handel.