Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie der Betrieb von Reparaturwerkstätten.
Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.
(2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages gründen, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen. Entsprechendes gilt für Zweigniederlassungen.
(3) Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen und sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen oder sie übernehmen.
(4) Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen.