Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschaftsversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss
aufgehoben werden.
Gegenstand
Vermittlung und Ausführung von Bauarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen
Insbesondere Putz-, Estrich-, Beton-, Fliesen- und Plattenarbeiten
Bewehrungs; Maurer und Trockenarbeiten sowie Abbruch- und Sanierungsarbeiten
Fugenarbeiten
Lager und Logistikarbeiten
Gebäudereinigung
Garten- und Winterdienst und Sandstrahlarbeiten
Sowie WDSV Arbeiten und Kabelverlegung
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.