Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Steuerberatende und unternehmensberatende Tätigkeiten, insbesondere für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-, Gesichts- und Kieferchirurgen.
Der Inhalt der Betätigung richtet sich nach den geltenden Berufsgesetzen (insbesondere § 31 Steuerberatungsgesetz vom 16.08.1961 in der Fassung vom 04.11.1975 sowie eventueller Änderungen und Ergänzungen) unter Beachtung der jeweils gültigen Standesrichtlinien.
Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.