Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind On- und Offline-Marketingmaßnahmen sowie der Handel mit genehmigungsfreien Gütern. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, für sie die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, auch wenn sie mit dem von ihr geführten Unternehmen nicht zusammenhängen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten.