Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, deren Errichtung, Betrieb und Verwaltung, Vermietung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, außerdem Tätigkeiten als Bauträger, Baubetreuung und Unternehmens- und Strategieberatung und Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilien von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften