Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben eines Ingenieurbüros mit dem Schwerpunkt der Erstellung von Sachverständigengutachten für Schäden an Gebäuden sowie der Erstellung weiterer Gutachten.
2. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, die Gesellschaft im Rahmen des Unternehmensgegenstandes zu fördern. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten oder vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen Unternehmen zu Interessengemeinschaften zusammenschließen.
3. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.