Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere in Form des Erwerbs und der Veräußerung von Vermögensgegenständen zur Erzielung von Überschüssen und zur langfristigen Vermögensbildung und -sicherung. Die Gesellschaft ist rein vermögensverwaltend. Genehmigungspflichtige sowie gewerbliche Tätigkeiten gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft