Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Vermittlung von Verträgen und Objekten, insbesondere von
Versicherungs- und Finanzierungsverträgen,
Energieversorgungsverträgen (z. B. Strom und Gas),
Energieversorgungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen),
Immobilien, Solar- und Wärmepumpen (z. B. Luft und Erdwärme),
Verwaltung von Immobilien.
Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) betreiben.