Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unternehmensberatung (ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Tätigkeiten), insbesondere auf den Gebieten Struktur, Marketing, Vertrieb und Automatisierung, der (Online-) Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere aus den Kategorien Haushaltsreinigungsmittel, Klebstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, Öle und digitale Produkte wie E-Books und Online-Kurse sowie das Beschaffungsmanagement hierfür und der Handel mit Diamanten und Edelsteinen.