Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einbringung von Dienstleistungen im Bereich Haus und Gebäude insbesondere die Glas- und Gebäudereinigung, technische Leistungen im Bereich der Haustechnik, Hausmeisterdienstleistungen sowie Spüldienste in Hotels und Restaurant - alles unter Ausschluss von Tätigkeiten i.S. Anlage A zur Handwerksordnung