Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
umfassende Betreuung von Immobilienanlagen, wirtschaftliche Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zu beteiligen, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handels- oder Kommanditgesellschaften und der Übernahme solcher Gesellschaften.