Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Digitalagentur mit der Einbringung von Dienstleistungen - insbesondere Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Websites / Onlineshops, SEO und Onlinemarketing-Maßnahmen; Betreiben von Internetportalen sowie Erstellung und Verkauf von digitalen Produkten, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, sowie Gründung, Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen