Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Errichtung und den Betrieb einer Betreuungseinrichtung/Tagesstätte für Krippen-, Elementar- und Vorschulkinder. Diese sollen hier in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld betreut, gefördert und zur Schaffung einer guten Sozialkompetenz angeregt werden, wobei auch Mehrsprachigkeit gefördert werden soll.