Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- erlaubnisfreie Unternehmensbeteiligungen, insbesondere langfristige oder strategische Beteiligungen;
- Verwaltungs- und Managementdienstleistungen, insbesondere für verbundene Gesellschaften;
- IT-Dienstleistungen, insbesondere Aufbau/Pflege der IT-Infrastruktur für verbundene Gesellschaften;
- Vermietung sowie Vercharterung von Booten und Yachten