Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die provisionsgestützte Tätigkeit unter einem Haftungsdach für die Anlagevermittlung und Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 WplG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 70 Abs. 1 oder § 71 Abs. 4 WplG im Inland tätig und in das bei der BaFin geführte Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen ist. Weiterhin sind Gegenstand: die Finanzplanung, die Testamentsvollstreckung sowie Begleitung und Beratung von Mandanten in Bankangelegenheiten.