Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Sicherheitsdienstes gemäß § 34 a GewO, die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, wie z.B. Beratung und Schulung von Sicherheitsthemen, Dienst der Reinigungswirtschaft, Dienste der Abfallwirtschaft, Arbeits-/Personalvermittlung von Arbeitskräften jeder Berufsgruppe, Handel und Verkauf und Vermietung von Waren aller Art, insbesondere Equipment für Sicherheitsdienste.