Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Unternehmensberatung und Verwaltungstätigkeiten. Die Gesellschaft ist außerdem zur Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften, insbesondere von Gesellschaften in Form der Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.