Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Errichtung von Immobilien durch Drittte, Finanzierung eigenen Anlagevermögens und langfristige Vermietung von Geschäftsbauten sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art und die Durchführung aller für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte i.S. es § 34c GewO.