Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Computer-Software-Technologie-Entwicklung, Technologietransfer, die technische Beratung und Durchführung sowie der damit
verbundene Vertrieb, die IT-Beratung, Interim-Management sowie die Entwicklung, der Verkauf, die Vermietung von Softwareprodukten sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige