Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kapitalbeteiligung an Gesellschaften sowie Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen und die Geschäftsführung für diese übernehmen.