Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Unterhalt von Software sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, sowie Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Datenschutzes, einschließlich der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) für natürliche und juristische Personen