Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Sanierung, die Bebauung, die Projektentwicklung sowie die Vermietung, die Verwaltung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; die Beratung zu und sonstige Förderung von Sportprojekten und Sportvermarktung; Ausbbildung und Unterricht im Bereich Wassersport, insbesondere Segeln, Handel mit Fahrzeugen und Booten; die Verwaltung eigenen Vermögens und in diesem Zusammenhang insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.