Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Architekten- und sonstigen Planungsleistungen aller Art, insbesondere die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Innenräumen, Garten- und Landschaftsplanung sowie die Orts- und Stadtplanung,
die koordinierende Leitung und Überwachung der Planung und Ausführung sowie
die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers.
Baugewerbliche Tätigkeiten dürfen in der Gesellschaft nicht erbracht werden.