Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Veräußern und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere für IT und Software.