Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung internationaler Zusammenarbeit in der Gestaltung, Organisation und Nutzung moderner Informations-, Kommunikations- und Managementsysteme über die Durchführung von Forschungsvorhaben, die Förderung des wissenschaftlichen Austausches sowie die Unterstützung der Forschungskooperation mit Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen des In- und Auslandes.