Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, von einfachen Tätigkeiten des Malerhandwerks, Anbringen von Raufaser nebst anschließendem Überstreichen mit Bindefarbe, Gebäudereinigung, Hausmeisterservice für Tätigkeiten, die keine wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks darstellen und keinem zulassungsfreien Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe zuzuordnen sind, Ausführung von Bodenlege- und Abbrucharbeiten, Hausverwaltung, Vornahme von Baustellenreinigungen und Entrümpelungen sowie Betreiben und Führen von Friseur- und Kosmetikbetrieben