Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das (erlaubnisfreie) Luft-, Land- und Seefrachtgeschäft und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der Transport von Waren,
Gefahrgütern und Lebensmitteln sowie der (erlaubnisfreie) Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit KFZ-Teilen, Elektrogeräten, Maschinen, Lebensmitteln und Kraftfahrzeugen.